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Täter-Opfer-Ausgleich

Inhalt
1 Geschichtlicher Hintergrund
2 Sinn und Zweck
2.1 Vorteile für das Opfer
2.2 Vorteile für den Täter
3 Das Verfahren

Geschichtlicher Hintergrund

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein klassisches Instrument des Strafrechts und wurde bereits seit dem 19. Jahrhundert von sogenannten Schiedsmännern und -frauen bei den Fällen ausgeübt, für die sie zuständig sind.

Seit 1998 ist durch eine Neufassung des bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/__380.html § 380 Strafprozessordnung (StPO) - diese Vorschrift benennt Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung u.a. Delikte - eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft erst zulässig, wenn der Beschuldigte den Versuch einer Wiedergutmachung versucht hat.

Sinn und Zweck

Auf diese Art und Weise soll versucht werden, Täter und Opfer, die dazu bereit sind, an einen Tisch zu bringen und ihnen unter Aufsicht eines neutralen Vermittlers die Möglichkeit zu geben, Art, Form und Umfang einer Wiedergutmachung seinen verursachten materiellen und immateriellen Schadens zu vereinbaren.

Dies bringt sowohl Vorteile für das Opfer aber auch für den Täter:

Vorteile für das Opfer

Vorteile für den Täter

Das Verfahren

Die Staatsanwaltschaft wird zunächst das Ermittlungsverfahren gegen die beschuldigte Person vorläufig einstellen und diese an eine geeignete Schiedsstelle verweisen. Der Täter wird in der Regel ein Interesse an einem Gelingen des Täter-Opfer-Ausgleichs haben, denn im bei gutem Gelingen und in minderschweren Fällen, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Täter endgültig einstellen.

Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.