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Systematische Struktur Deutsches Recht

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Das deutsche Rechtssystem lässt sich in vier Bereiche unterteilen
  1. Öffentliches Recht: Dieses umfasst die Beziehungen des Einzelnen zum Staat und der Staaten zueinander. Hierzu gehören beispielsweise Europarecht, Völkerrecht, Staatsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Prozessrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, öffentliches Dienstrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht, Baurecht, Gewerberecht und Kartellrecht.
  2. Privatrecht: Dieses regelt die Beziehungen der Einzelnen untereinander. Hierzu gehören beispielsweise bürgerliches Recht (Schuld-, Sachen-, Familien, Erbrechts usw.), Handelsrecht (Aktienrecht, Genossenschaftsrecht, Wertpapierrecht, Gesellschaftsrecht usw.), Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht (Marken- und Patentrecht, Wettbewerbsrecht usw.) sowie Verkehrsrecht (Reise-, Speditions-, Fracht-, Eisenbahn, Seefrachtrecht usw.).
  3. Arbeitsrecht: Dieses regelt die Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern unter der Maßgabe des Schutzes der schwächeren Seite: des Arbeitnehmers. Hierzu gehören beispielsweise Individual-, Betriebsverfassungs-, Tarifvertrags-, Kündigungsschutz-, Jugendarbeitsschutz-, Schwerbehinderten- und Mutterschutzsrecht.
  4. Gewohnheistrecht: Dieses befasst sich dem ungeschriebenen Recht, welches aufgrund der Vielzahl vorliegender Regelungen (ca. 5 000 Gesetze und Verordnungen mit rd. 85 000 Einzelvorschriften) immer mehr an Bedeutung verliert.
Das Rechtssystem erfährt fortlaufende Anpassungen.
Inhalt
1 Privatrecht
2 Arbeitsrecht
3 Öffentliches Recht
4 Sozialrecht
5 Steuerrecht
6 Strafrecht
7 Europarecht

Privatrecht

Arbeitsrecht

Öffentliches Recht

Sozialrecht

Steuerrecht

Strafrecht

Europarecht

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