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Die Konzeption des Sytems der Zentralen Orte entwickelt Christaller erstmals in seinem Hauptwerk, dem 1933 erschienenen Buch Die zentralen Orte in Süddeutschland. Er stellte darin dar, dass eine Region von Zentren aus mit höherwertigen Dienstleistungen und Gütern versorgt wird. In der ursprünglich von Christaller nach dem Versorgungsprinzip (K=3, s.u.) gegliederten Struktur, wurden 10 Hierarchiestufen unterschieden (von "hilfszentraler Ort" bis "Reichshauptort"). Christaller überprüfte seine Theorie in der Praxis mithilfe der Zahl und Verteilung der damals vorhandenen Telefonanschlüsse:
= Zentralitätsindex = Zahl der Telefonanschlüsse = Einwohnerzahl = Mittelwert der Zahl der Telefonanschlüsse je Einwohner im Ergänzungsgebiet
| Inhalt |
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1 Prämissen 2 Wirtschaftliche Versorgung (K-3-System) 3 Verkehrsanbindung (K-4-System) 4 Verwaltung (K-7-System) 5 Anwendung 6 Siehe auch |
Prämissen
Christaller legte dabei deduktiv ermittelte Prämissen zugrunde:
Weitgehende Homogenität der (Teil-)Räume:
Das Angebot von zentralen Gütern ist so nah wie möglich bei den zu versorgenden Orten (Dreiecksgitternetz). Ein zentraler Ort höherer Ordnung versorgt sich selbst und zwei Nachbarorte niedrigerer Ordnung (daher k=3).
In der Raumordnung der Bundesrepublik Deutschland wurde diese Struktur auf die Hierarchiestufen Unterzentren, Mittelzentren und Oberzentren übertragen. Sie weisen aufsteigende Einzugsbereiche (Größen der Ergänzungsgebiete), ein zunehmendes Angebot an Gütern und Dienstleistungen und eine zunehmend dichte Infrastrukturausstattung auf:
Der Einzugsbereich entspricht hier jeweils der Hälfte von drei niedrigeren Zentren => 3/2 + 1 = 4.
Hier ist der Wirkungsbereich auf sechs umliegende komplette niedrige Zentren und das eigene niedrige Zentrum ausgedehnt => 6 + 1 = 7.
Mit dem Begriff des Ober-, Mittel- und Unterzentrums verbindet sich deshalb auch eine Mindestausstattung der Kommune und besondere Fördermöglichkeiten.
Die aktuelle Siedlungsentwicklung entfernt sich aufgrund neuer Entwicklungen (Suburbanisierung, Telearbeit, Just-in-Time-Gütermanagement, staatliche Förderung von Gütertransport, etc.) immer mehr von den modellhaften Vorstellungen Christallers. Das System der Zentralen Orte in der Raumplanung verliert deshalb zunehmend den Anwendungsbezug und somit an Bedeutung. Auch wird die empirische Überprüfung der Ausstattung von Orten mit zentralen Gütern zunehmend schwieriger.
Wirtschaftliche Versorgung (K-3-System)
Unter diesen idealisierten Voraussetzungen entwickelte Christaller zunächst ein gestuftes System von Versorgungszentren in Regionen nach dem Marktprinzip.
Marktprinzip: k=3, denn 1 + (6 × 1/3) = 3. Die umliegenden sechs kleineren Zentren sitzen hier an den Ecken eines Sechseckes und decken je ein Drittel ihres Bedarfs an höherwertigen Gütern oder Diensten in den drei umliegenden höheren Zentren.
Ein Oberzentrum ist mit seinen mittleren und niedrigen Diensten und Gütern auch Mittel- und Unterzentrum, ein Mittelzentrum auch Unterzentrum. Dabei schrumpft aber der Einzugsbereich entsprechend der Nachfrage. Die hochwertigen Güter und Dienste werden aber entsprechend weniger nachgefragt.
Beispielsweise hat jedes Unterzentrum eine Grundschule. Ein Gymnasium, das weniger oft nachgefragt wird, liegt in einem Mittelzentrum, hat aber einen entsprechend größeren Einzugsbereich (mehrere Unterzentren). Eine Universität liegt in einem Oberzentrum, wird noch weniger häufig nachgefragt als ein Gymnasium und hat einen noch größeren Einzugsbereich (Ergänzungsgebiet).Verkehrsanbindung (K-4-System)
Die Notwendigkeit der möglichst ökonomischen Verkehrsanbindung - als alternativer Gliederungansatz - wird im K-4-System optimiert. Hier liegen die kleineren Orte an den Seiten der imaginären Sechsecke. So können sie mit den größeren Zentren in gerader Linie verbunden werden. (siehe obere Abbildung) Das spart Geld beim Straßenbau und Zeit bei der Fahrt.Verwaltung (K-7-System)
In der Verwaltung besteht die Notwendigkeit, eindeutige Zuständigkeiten zu definieren. Das K-3- und K-4-System sind hier unbrauchbar, da kleinere Orte geteilt werden müssten bzw. mehreren höheren Ebenen (z.B. Landkreisen) angehören würden. Hier ist also eine Zuordnung der umliegenden Orte zu einem Zentrum mit dem K-7-System realisiert. Die niedrigeren Orte liegen komplett in einem Sechseck, in dessen (idealisiertem) Zentrum der höherwertige zentrale Ort angesiedelt ist (siehe obere Abbildung).Anwendung
Die Konzeption der zentralen Orte hat auch in das deutsche Raumordnungsgesetz Eingang gefunden, das als Rahmengesetz in den Grundsätzen der Raumordnung unter anderem die Ausweisung und Erhaltung eines Systems der Zentralen Orte im Rahmen einer dezentralen Siedlungsstruktur fordert. Die Länder füllen das Rahmengesetz mit der Aufstellung von Landesentwicklungsprogrammen aus, in denen sie Regionen und Städte entsprechend dieser Konzeption entwickeln und fördern.Siehe auch
Geografie,
Standorttheorien
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