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Subjektives Recht

Subjektives Recht bedeutet im rechtlichen Sprachgebrauch ein einer Person zustehendes Recht, von einer anderen Person etwas zu verlangen (Anspruch), die Berechtigung einer Person zu einer bestimmten Handlungsweise oder das Recht an einer Sache.

Zur Erläuterung drei Beispiele:

Subjektive Rechte können natürlichen ebenso wie juristischen Personen zustehen. Wenn das subjektive Recht auf einer Rechtsnorm beruht, die zum öffentlichen Recht gehört, spricht man von einem subjektiv-öffentlichen Recht.

Der korrespondierende Begriff ist objektives Recht.

siehe auch: Recht


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