Subjektives Recht
Subjektives Recht bedeutet im rechtlichen Sprachgebrauch ein einer Person zustehendes Recht, von einer anderen Person etwas zu verlangen (Anspruch), die Berechtigung einer Person zu einer bestimmten Handlungsweise oder das Recht an einer Sache.
Zur Erläuterung drei Beispiele:
- Käufer X hat mit Verkäufer Y einen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen abgeschlossen und den Kaufpreis bezahlt. Der dem X gegenüber Y zustehende Anspruch auf Übergabe des Gebrauchtwagens ist ein subjektives Recht.
- Hätte X den Kaufpreis nicht gezahlt, wäre Y berechtigt, die Übergabe des Gebrauchtwagens zu verweigern. Auch dieses Recht nennt man ein subjektives Recht.
- Wenn der Kaufvertrag abgewickelt ist und Y das Eigentum an dem Gebrauchtwagen erworben hat, ist er Eigentümer und damit Inhaber aller Rechte an dem Fahrzeug. Sein Eigentumsrecht nennt man ebenfalls ein subjektives Recht.
Subjektive Rechte können natürlichen ebenso wie juristischen Personen zustehen. Wenn das subjektive Recht auf einer Rechtsnorm beruht, die zum öffentlichen Recht gehört, spricht man von einem subjektiv-öffentlichen Recht.
Der korrespondierende Begriff ist objektives Recht.
siehe auch: Recht
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