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Studiengebühr

Studiengebühren sind Gebühren, die Studenten regelmäßig entrichten müssen, um am Studium teilnehmen zu dürfen.

Inhalt
1 Studiengebühren in Deutschland
2 Studiengebühren in Österreich
3 Internationale Rechtslage
4 Stand der Diskussion
5 Siehe auch
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Studiengebühren in Deutschland

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) schließt allgemeine Studiengebühren aus. Dagegen klagen diverse Bundesländer. Nicht ausgeschlossen sind schon jetzt Zweitstudien-, Langzeitstudien- und geringe Rückmeldegebühren. Auch Studienkonten sind erlaubt.

Daher gibt es inzwischen in zahlreichen deutschen Bundesländern Studiengebühren, die jedoch entweder erst zu entrichten sind, sobald eine bestimmte Semesteranzahl überschritten ist, oder eine "geringe" Gebührenhöhe haben. Die Höhe der Langzeit/Zweistudiengebühren liegt 2004 bei 300 bis 1500 Euro. Rückmeldegebühren liegen zwischen 40 und 100 Euro.

In Hamburg gibt es 500 Euro Studiengebühren für Studierende, die nicht in der Metropolregion Hamburg (Stadt plus umgebende Landkreise) wohnen. Einen ähnlichen Plan verfolgt Bremen. Es ist umstritten, ob eine derartige Gebührenpflicht rechtlich erlaubt ist.

Das letzte Bundesland, dessen Regierung noch kein Studiengebührenpläne veröffentlicht hat, ist Mecklenburg-Vorpommern.

Von manchen werden nachlaufende (= nachgelagerte) Studiengebühren favorisiert, wie etwa in Australien, wo ein entsprechendes Modell 1989 unter dem Namen Higher Education Contribution Scheme (HECS) eingeführt wurde. Die Studierenden erhalten ein zinsloses Darlehen und zahlen die Gebühren erst dann zurück, wenn sie ein Mindesteinkommen (in Australien ab 12.400 Euro Brutto-Jahreseinkommen) erreicht haben. Andere favorisieren ein Gebührenmodell, bei dem alle Studierenden Gebühren entrichten, einige jedoch über BAföG bis zu 100 Prozent erstattet bekommen.

An privatwirtschaftlichen Hochschulen sind Studiengebühren allgemein üblich.

Laut einem Interview des Hamburger Wissenschaftssenators Jörg Dräger im Magazin "Focus-online" vom 01.08.2004 müssten die Studenten mit 1000 Euro im Jahr rechnen, wenn das bundesweite Finanzierungsmodell der CDU/CSU-regierten Bundesländer zur Anwendung kommt, das er in Absprache ausarbeitete. Immer vorausgesetzt dass das Bundesverfassungsgericht nach seinem Entscheid zur Juniorprofessur erwartungsgemäß zum Jahresende 2004 auch das bestehende Studiengebühren-Verbot "schleift".

Studiengebühren in Österreich

In Österreich wurden 2001 Studiengebühren (Studienbeiträge) eingeführt. Die Studiengebühren sind einmal pro Semester zu entrichten und haben eine Höhe von 363,36 Euro pro Semester für Österreicher und EWR-Staatsangehörige. Staatsangehörige anderer Staaten zahlen 726,72 Euro pro Semester.

Darüber hinaus fallen noch geringfügige Gebühren für die Mitgliedschaft in der Österreichischen Hochschülerschaft und für die Unfallversicherung an. Keine Studiengebühren zahlen beurlaubte Studenten; Studenten aus Entwicklungsländern erhalten die geleisteten Studiengebühren rückerstattet.

Die Einnahmen aus den Studiengebühren fliessen dem allgemeinen Budget zu und haben deshalb keine unmittelbare Auswirkung für die Finanzierung der Universitäten.

Internationale Rechtslage

Im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ("International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights"), den auch die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet hat und der im Jahre 1976 in Kraft getreten ist, haben sich die Unterzeichnerstaaten unter anderem auch verpflichtet, die Hochschulbildung von Gebühren zu befreien. Im Gegensatz zur Abschaffung der Schulgebühren wurden dafür jedoch keine Fristen gesetzt. Trotzdem ist es fraglich, ob die Einführung von Studiengebühren in Ländern, in denen diese zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Paktes nicht erhoben wurden, mit diesem zu vereinbaren ist. Die Einführung von Studiengebühren in Großbritannien ist von der zuständigen Berichterstatterin der UN gerügt worden, auch wenn dies bisher keine weiteren Folgen gezeitigt hat, da die britische Regierung darauf beharrt, dass die Gebühren in der Form, wie sie in Großbritannien gelten, den Zielen des Paktes nicht entgegenstünden. In Deutschland existieren bisher nur Gerichtsurteile zu Verwaltungsgebühren oder 'Langzeitstudiengebühren', in denen die Gerichte zu dem Schluss kamen, dass diese nicht im Widerspruch zum Pakt stünden, da es sich dabei nicht um allgemeine Studiengebühren handele. Falls in Deutschland allgemeine Studiengebühren eingeführt werden sollten, könnte sich jedoch ein abweichendes Urteil ergeben, da der Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte auch in Deutschland unmittelbar geltendes Recht ist.

Stand der Diskussion

Argumente der Befürworter von Studengebühren

Argumente der Gegner von Studiengebühren

Siehe auch


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.