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Sterbehilfe ist in den Niederlanden, Belgien, Australien und der Schweiz unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Sterbehilfe wird von vielen christlichen Strömungen abgelehnt.
| Inhalt |
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1 Arten 2 Probleme der Sterbehilfe 3 Geschichte der Sterbehilfe 4 5 |
Arten
Passive Sterbehilfe
Unter passiver Sterbehilfe wird das Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen verstanden. Darunter fällt:
Aktive (direkte) Sterbehilfe
Unter aktiver Sterbehilfe wird das aktive Herbeiführen des Todes eines unheilbar kranken Menschen verstanden. Darunter fällt:
Probleme der Sterbehilfe
Die Sterbehilfe steht im Spannungsfeld zwischen Recht und Autonomie, zwischen Gesetz und Selbstbestimmung, zwischen staatlichem Anspruch und individuellen Persönlichkeitsrechten, zwischen Strafrecht und Notwehr beziehungsweise Nothilfe, zwischen Medizin und Behandlungsabbruch. Die Abgrenzung von aktiver zur passiven StH oder auch der indirekten StH ist im Einzelfall schwierig, wobei zu beachten ist, dass die indirekte fast nie, die passive manchmal und die aktive Sterbehilfe fast immer (zumindest in Deutschland) strafbar ist. Auch ist die Abgrenzung der Hilfe beim Suizid zur Sterbehilfe schwierig, wobei die Frage der "Handlungsvollmacht" und "Handlungsherrschaft" bei Entschluss, Beschaffung von Mitteln und der Art der Ausführung und gegebenenfalls der persönlichen Anwesenheit eines Sterbebegleiters wichtig sind. Oft findet eine Verwechselung mit ähnlichen Begriffen wie "Sterbebeistand", "Sterbebegleitung" oder "Hilfe beim Sterben" (im Gegensatz zur Hilfe zum Sterben) oder der "Beihilfe zum Freitod" statt. Die Sterbehilfe-Frage befindet sich zudem im ständigen politischen und ethischen Wandel und muss immer wieder einmal neu diskutiert und von einem verantwortlichen ärztlichen Handeln abgegrenzt werden. Wer Vorsorge treffen will, sollte beizeiten eine "Patientenverfügung" aufsetzen und in Zweitfassungen bei geeigneten Stellen hinterlegen, damit der "mutmaßliche Wille" nicht ausgedeutet oder interpretiert werden muss, sondern in konkreten Worten und zweifelsfreien "letztwilligen" Verfügungen jedem Verantwortlichen vorgelegt werden kann - im Ernstfall.
www.buber.de/christl/unterrichtsmaterialien/euthanasie.html
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |