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Zwischen dem Hochmittelalter und 1945 gehörte die Stadt zu Deutschland. Während des zweiten Weltkriegs wurde die Stadt stark zerstört, die wichtigsten Sehenswürdigkeiten wurden später wieder aufgebaut.
Stargard ist ein wichtiger Knotenpunkt der Eisenbahnlinien von Stettin nach Danzig und Posen.
| Inhalt |
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1 Einwohnerentwicklung 2 Verwaltungsgeschichte und Kommunalverfassung bis 1945 3 |
Einwohnerentwicklung
Verwaltungsgeschichte und Kommunalverfassung bis 1945
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress
gehörte Stargard i. Pom. 1818 zum Kreis Saatzig im Regierungsbezirk Stettin in der preußischen Provinz Pommern (Land). Stargard i. Pom. war Sitz des Landrates des Kreises Saatzig.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte Stargard i. Pom. zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Zum 1. April 1901 schied die Stadtgemeinde aus dem Kreis Saatzig aus und bildete einen eigenen Stadtkreis.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinde Stargard i. Pom. führte jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft.
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