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Bei GmbHs in Deutschland muss das Stammkapital nach § 5 Abs. 1 GmbHG mindestens 25.000,00 EUR betragen. Bei mehreren Gesellschaftern muss jeder mindestens ein Viertel seiner Stammeinlage erbringen, wobei die Summe dieser Einlagen mindestens die Hälfte des gesamten Stammkapitals ergeben muss (vgl. § 7 Abs. 2 GmbHG)
Siehe auch: Grundkapital
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