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Vorsitzender der Stadtvertretung ist je nach Bundesland entweder der vom Volk gewählt Bürger- bzw. Oberbürgermeister oder ein aus dem Gremium selbst gewählter Vorsitzender, der auch einen besonderen Titel haben kann, z.B. Stadtpräsident, Stadtverordnetenvorsteher, Ratsvorsitzender oder Präsident der Bürgerschaft.
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