Mit Staatsstraßen werden in den Freistaaten Sachsen und Bayern die Landesstraßen benannt, in der Schweiz die Strassen, die dem Staat gehören und in Italien die Bundesstraßen.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.