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Schwarzarbeit

Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Es fehlen noch allgemeine Definitionen und/oder Informationen zu anderen (deutschsprachigen) Ländern.

Schwarzarbeit bezeichnet die im Allgemeinen illegale Beschäftigung abseits der bestehenden Steuer- und Sozialversicherungsgesetze. Eine Legaldefinition des Begriffes Schwarzarbeit gibt es nur im "Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit" vom 06.02.1995. Demnach geht es im Grund um die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang ohne

a) seiner Mitteilungspflicht gegenüber Arbeits-/Sozialamt nachgekommen zu sein,
b) ein Gewerbe ohne Gewerbeanmeldung oder Reisegewerbekarte auszuüben oder
c) ein Handwerk auszuüben ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein.

Für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit ist seit dem 01.01.2004 in Deutschland die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständig.

Inhalt
1 Volkswirtschaftliche Schäden
2 Abschaffung der Schwarzarbeit
3

Volkswirtschaftliche Schäden

Schwarzarbeit verstößt gegen Prinzipien in der Marktwirschaft. Das Nichtzahlen von Steuern ist Trittbrettfahren, denn Leistungen des Staates wie Straßen, innere Sicherheit, Feuerwehr etc. werden in Anspruch genommen ohne dafür zu zahlen. Das Bezahlen dieser Güter ist meist auf Grund der öffentlichen Güter-Problematik nicht möglich.

Die Verweigerung der Zahlung von Sozialabgaben bedeutet, dass das Solidaritätsprinzip der sozialen Marktwirtschaft umgangen wird.

Durch Schwarzarbeit entstehen in Deutschland jährlich Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe. Laut Bericht des Handelsblatts (Nr. 2, 05.01.04, S. 4) werden 17 % (370 Mrd. €) des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland durch Schwarzarbeit geleistet; dies entspricht circa 5,5 Mio. Arbeitsplätzen. 98 % aller Haushaltshilfen sind dem Bericht zufolge illegal beschäftigt, und im Schnitt kostet eine Stunde Schwarzarbeit 20 €, eine Stunde reguläre Arbeit 50-70 €. Da sich die Ausgaben auf weniger Schultern verteilen, verursacht Schwarzarbeit höhere Sozialabgaben und Steuern für reguläre Arbeit, was wiederum zu höherer Arbeitslosigkeit und zu noch mehr Schwarzarbeit führt.

Abschaffung der Schwarzarbeit

Die vollständige Abschaffung von Schwarzarbeit ist in der heutigen Gesellschaft faktisch nicht möglich. Dies würde bedingen, dass keine Steuern oder Sozialabgaben auf jegliche Arbeitsleistung erhoben werden. Die Abschaffung der Steuern wäre müsste in letzter Kosequenz die Abschaffung aller Steuern fordern. Würde dies nicht erfolgen gäbe es immer wieder einen Anreiz das offizielle System durch illegale Beschäftigung zu umgehen. Die Abschaffung der Sozialabgaben wäre möglich, würde aber die Gefahr von sozialen Unruhen verstärken, da gerade sozial Schwache auf das Sozialsystem angewiesen sind.

Problematisch bei der Fahndung nach Schwarzarbeit sind die immensen Kosten des Fahndungsapperates und der Finanzverwaltung. Hier ist darauf zu achten, dass Aufwand und Nutzen in einem geeigneten Verhältnis stehen


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.