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Schwarzarbeit bezeichnet die im Allgemeinen illegale Beschäftigung abseits der bestehenden Steuer- und Sozialversicherungsgesetze. Eine Legaldefinition des Begriffes Schwarzarbeit gibt es nur im "Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit" vom 06.02.1995. Demnach geht es im Grund um die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang ohne
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1 Volkswirtschaftliche Schäden 2 Abschaffung der Schwarzarbeit 3 |
Volkswirtschaftliche Schäden
Schwarzarbeit verstößt gegen Prinzipien in der Marktwirschaft. Das Nichtzahlen von Steuern ist Trittbrettfahren, denn Leistungen des Staates wie Straßen, innere Sicherheit, Feuerwehr etc. werden in Anspruch genommen ohne dafür zu zahlen. Das Bezahlen dieser Güter ist meist auf Grund der öffentlichen Güter-Problematik nicht möglich.
Die Verweigerung der Zahlung von Sozialabgaben bedeutet, dass das Solidaritätsprinzip der sozialen Marktwirtschaft umgangen wird.
Durch Schwarzarbeit entstehen in Deutschland jährlich Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe. Laut Bericht des Handelsblatts (Nr. 2, 05.01.04, S. 4) werden 17 % (370 Mrd. €) des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland durch Schwarzarbeit geleistet; dies entspricht circa 5,5 Mio. Arbeitsplätzen. 98 % aller Haushaltshilfen sind dem Bericht zufolge illegal beschäftigt, und im Schnitt kostet eine Stunde Schwarzarbeit 20 €, eine Stunde reguläre Arbeit 50-70 €. Da sich die Ausgaben auf weniger Schultern verteilen, verursacht Schwarzarbeit höhere Sozialabgaben und Steuern für reguläre Arbeit, was wiederum zu höherer Arbeitslosigkeit und zu noch mehr Schwarzarbeit führt.
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