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In den sogenannten Schutzgebieten Deutsch-Ostafrika, Kamerun und Deutsch-Südwestafrika befanden sich Schutztruppen, die einerseits die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zur Aufgabe hatten, andererseits die Enteignung, Vertreibung und Unterwerfung der Ureinwohner im Sinne des Schutzes der deutschen imperialen Interessen.
Die Schutztruppen bildeten einen vom Reichsheer und der Kaiserlichen Marine unabhängigen Teil der Armee des Deutschen Reiches unter dem Befehl des deutschen Kaisers.
Die Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wurde durch das Reichsgesetz vom 22. März 1891, die Schutztruppen für Kamerun und Deutsch-Südwestafrika durch das Reichsgesetz vom 9. Juni 1895 errichtet. Die zusammenfassende Regelung der Rechtsverhältnisse der Schutztruppen in den afrikanischen Kolonien erfolgte durch das Reichsgesetz vom 7. / 18. Juli 1896 (Schutztruppengesetz). Die Truppen setzten sich zusammen aus Offizieren, Sanitäts- und Veterinäroffizieren, Beamten und Unteroffizieren, sowie angeworbenen einheimischen Soldaten (Askari).
Die Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika bestand zusätzlich aus Soldaten des Heeres und der Marine (und auch Österreichern), die sich freiwillig für die Truppe gemeldet hatten.
Im heutigen Sprachgebrauch bezeichnet der aus der Kolonialzeit stammende Begriff Schutztruppe (meist internationale) Truppen, die in anderen Ländern nach einem Krieg oder Ähnlichem die öffentliche Ordnung und Sicherheit bzw. den Herrschaftsanspruch der Großmächte gewährleisten sollen. Ein Beispiel für eine solche Schutztruppe ist ISAF in Afghanistan.
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