Schulzeugnis
Ein Schulzeugnis ist eine zusammenfassende, urkundliche Beurteilung des Leistungsstands eines Schülers.
Öffentliche Schulen erteilen Zeugnisse als
- Halbjahreszeugnis
- Jahreszeugnis mit Entscheidung über die Versetzung
- Abschlusszeugnis zum Schulabschluss, in der Regel nach Ablegen einer Abschlussprüfung
- Abgangszeugnis beim Verlassen der Schule ohne Abschluss
und enthalten in der Regel eine Beurteilung
- des Arbeits- und Sozialverhaltens (so genannte "Kopfnote")
- des Leistungsstands in den einzelnen Fächern
Die Beurteilung erfolgt in der Regel in Form von Schulnoten,
teilweise (Eingangsklassen, Sonderschulen)
auch in Form verbaler Gutachten.
Zum inhaltlichen Zustandekommen der Noten siehe Leistungsbeurteilung (Schule).
An Privatschulen gelten zum Teil abweichende Regelungen:
- Waldorfschulen und andere reformpädagogisch orientierte öffentliche Schulen, z. B. die Laborschule Bielefeld, erteilen keine Noten. Stattdessen bekommt jeder Schüler am Schuljahresende ein Gutachten-Zeugnis oder einen Bericht zum Lernprozess.
Rechtliche Regelungen
Aufgrund der Kulturhoheit der Länder sind Schulzeugnisse in Deutschland,
wie alle Aspekte des Schullebens, durch Landesrecht geregelt.
In Hessen bestimmt das Hessische Schulgesetz vom 17. Juni 1992 in § 74, dass Zeugnisse erteilt werden. Das Wie ist in §§ 30 ff. der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 21. Juni 2000 geregelt.
Pädagogische Diskussion
Siehe auch
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