in einem privatrechtliches Verhältnis zwischen zwei Personen (die auch juristische Personen sein können) die Tatsache, auf Grund derer die Person des Schuldners der Person des Gläubigers eine Leistung zu erbringen hat.
Aus der Sicht des Gläubigers wird die Schuld auch Forderung genannt.
Ein Schuldtitel ist eine rechtskräftig festgestellte Schuld.
Strafrechtlich ist "Schuld" die Voraussetzung für Strafe, siehe Schuld (Strafe).
(schuld als indeklinables prädikatives Adjektiv) bezeichnet dabei den Verursacher eines Schadens, z.B. eines Unfalls (versehentlich) oder eines Verbrechens (vorsätzlich).
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