Der Schrankentrias ist die Bezeichnung für drei verfassungsunmittelbare Schranken. Er schränkt die allgemeine Handlungsfreiheit ein. Die drei Schranken sind die verfassungsmäßige Ordnung, die Rechte anderer und das Sittengesetz. Zu finden ist er im Artikel 2 Absatz 1 GG.
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