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Im übertragenen Sinne können diese Begriffe aber auch rein geistige Konzepte (Idee, Ereignis, Thema...) verwendet werden, besonders in der Philosophie.
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1 Mögliche Bedeutungen in speziellen Fachgebieten 2 Siehe auch 3 |
Mögliche Bedeutungen in speziellen Fachgebieten
Rechtswissenschaften
Zur juristischen Definition einer Sache siehe unter Sache (Recht). In der Rechtswissenschaft ist Gegenstand ein Oberbegriff u. a. für Sache.
Philosophische Logik
In der Philosophischen Logik ein Objekt der Erkenntnis: Ding (Philosophie), Gegenstand (Philosophie)
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