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Doch es dauerte noch lange, bis alle Streitigkeiten um das Waldgebiet endgültig beigelegt waren: Erst als Salzburg politisch zu Österreich kommt, kann König Ludwig I. von Bayern die Forstrechte des Königreiches Bayern auf immer sichern wissen; am 18. März 1829 wird die Salinenkonvention vereinbart, in der der Österreichische Kaiser dem Nachbarstaat neben einigen anderen ebendiese Rechte zugesteht. "Die Saalforste gehören auf unwiderrufliche Zeiten zu Bayern" heißt es im Staatsvertrag. Doch in den Zeiten leerer Kassen sieht der bayerische Freistaat die Forste nur als nicht verwertbares Gut - und will sie verkaufen, was bisher aufgrung zahlreicher Proteste nicht gelang. Bis eine Entscheidung über die Zukunft der Saalforste getroffen sein wird, werden sie weiterhin duch ein Forstamt in St. Martin bei Lofer als Bayerisches Eigentum verwaltet werden.
Größere Orte in der Umgebung der Forste sind:
www.forst.bayern.de Website der Bayerischen Staatsforstverwaltung
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