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Saalforste

Die Saalforste im Salzburgerer Pinzgau sind ein Teil des bayerischen Staatswaldes. Diese Enklaven auf heute österreichischem Gebiet sind seit dem Jahr 1228 Eigentum der Wittelsbacher bzw. des Freistaates Bayern, doch gehören sie nicht zum Bayerischen oder deutschen Hoheitsgebiet. Die Besitzverhältnisse an den über 18.000 Hektar großen Waldgebieten wurden erstmals 1529 durch den sogenannten Mühldorfer Vertrag geklärt und später, 1781, durch den Salinenhauptvertrag noch einmal bestätigt.

Doch es dauerte noch lange, bis alle Streitigkeiten um das Waldgebiet endgültig beigelegt waren: Erst als Salzburg politisch zu Österreich kommt, kann König Ludwig I. von Bayern die Forstrechte des Königreiches Bayern auf immer sichern wissen; am 18. März 1829 wird die Salinenkonvention vereinbart, in der der Österreichische Kaiser dem Nachbarstaat neben einigen anderen ebendiese Rechte zugesteht. "Die Saalforste gehören auf unwiderrufliche Zeiten zu Bayern" heißt es im Staatsvertrag. Doch in den Zeiten leerer Kassen sieht der bayerische Freistaat die Forste nur als nicht verwertbares Gut - und will sie verkaufen, was bisher aufgrung zahlreicher Proteste nicht gelang. Bis eine Entscheidung über die Zukunft der Saalforste getroffen sein wird, werden sie weiterhin duch ein Forstamt in St. Martin bei Lofer als Bayerisches Eigentum verwaltet werden.

Größere Orte in der Umgebung der Forste sind:

Neben dem Verkauf der Forste ist auch der Bau von Skiliften und die Anlage von Skipisten eine aktuelle Idee, um das Gebiet zu Geld zu machen, doch wäre dies ein fataler Eingriff in eine Landschaft von "einzigartiger Schönheit" und eines der letzten Rückzugsgebiete des gefährdeten Auerhahns.

www.forst.bayern.de Website der Bayerischen Staatsforstverwaltung
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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