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Rezeptgebühr

Die sog. Rezeptgebühr ist eine Zuzahlung, die von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen für Medikamente gezahlt werden muss, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben werden. Die Gebühr wird - analog zur Praxisgebühr - von der Krankenkasse durch die Apotheke, die das Medikament abgibt, eingezogen und fließt zu 100 Prozent der jeweiligen Krankenkasse zu. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung wird die Zuzahlung je Packung bei Fertigarzneimitteln und je Zeile bei Hilfsmitteln, Rezepturen, Sondennahrungen fällig. Bei Kombipackungen werden die Bestandteile einzeln berechnet.

In besonderen Härtefällen und bei chronischen Erkrankungen ist es möglich, sich von der Rezeptgebühr befreien zu lassen.

Durch das GKV-Modernisierungsgesetz wird die Rezeptgebühr für viele Medikamente stark erhöht. Statt die Gebühr über die Packungsgröße festzulegen, wird sie ab dem 1. Januar 2004 auf 10 % des Arzneimittelabgabepreises festgelegt. Allerdings gilt gleichzeitig, dass mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro bezahlt werden müssen. Liegt der Preis des Medikaments unter 5 Euro, muss nur der für den Patienten maßgebliche Abgabepreis gezahlt werden. Dies dürfte bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln allerdings unmöglich sein, da durch die zum 01.01.2004 in Kraft getretene neue Arzneimittelpreisverordnung der Abgabepreis wie folgt berechnet wird:

Apothekeneinkaufspreis (netto) + 3% + 8,10 Euro + Umsatzsteuer
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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