| Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste |
Der Standort von Rettungswachen ist nicht zufällig, sondern wird vom Träger des Rettungsdienstes gemäß den landesrechtlichen Vorgaben festgelegt (Lage an Straßen, Verteilung innerhalb eines Stadtgebietes, räumliche Entfernung zu Nachbarwachen, etc.).
Ein Rettungswache besteht aus mindestens einer Fahrzeuggarage, einem Aufenthalts- und einem Ruheraum für die Besatzung(en), einem Büro für die Verwaltungsangelegenheiten, einem Lager- und einem Desinfektionsraum. Weitere Räumlichkeiten können vom Bauherr vorgesehen werden, sind aber nicht zuschussfähig.
Für jede Rettungswache hat eine Person die Funktion eines sog. "Wachleiters" inne, auch wenn sie organisationsintern anders genannt wird. Der Wachleiter ist zuständig für den inneren Betrieb der Rettungswache und ist in dieser Funktion Ansprechpartner für Behörden, namentlich die Rettungsleitstelle (RLSt).
|
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |