Unter einer Residenz (lat. residere, sich setzen, niederlassen, wohnen) versteht man in der Regel den festen Wohnsitz eines Fürsten oder sonstigen Adligen (z.B. im Gegensatz zu einer Kaiserpfalz). Als pars pro toto steht der Begriff Residenz auch für die Stadt, in der sich dieser Herrschersitz befindet. Heutzutage ist der Begriff auch gebräuchlich in Verbindung mit teueren oder noblen Wohnsitzen.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.