Die Leistungsbezüge im Ruhestand aus den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen für Pflichtversicherte (siehe auch Rentenversicherung). Daneben existieren auch Renten wegen Erwerbsminderung (Invalidität) oder für Hinterbliebene (Witwe und Waise).
Das aus vorhandenem Vermögen (also ohne persönliche Arbeit) bezogene Einkommen, z.B. aus festverzinslichen Wertpapieren (Rentenpapier), aus Mieterträgen etc.
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