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Religionsunterricht

Der hierzulande neben jüdisch und neuerdings auch muslimisch vorwiegend christliche Religionsunterricht (=RU), getrennt nach evangelischer und römisch-katholischer Konfession, wird in der Regel als ordentliches Lehrfach gemäß Art. 7, Abs.3, Satz 2 GG angeboten. Danach ist der RU an öffentlichen Schulen Pflichtfach und steht unter der staatlichen Schulaufsicht, d.h. er wird in der Regel von Lehrern mit Religionsfakultas aber auch von Katecheten und (Schul-)Pfarrern erteilt. Die Kirchen haben lediglich das Recht, sich durch Einsichtnahme in den Unterricht zu vergewissern, dass dieser mit ihren Grundsätzen übereinstimmt (gilt nicht für Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg).

Die Ausnahmen

U.a. genutzte und aktualisierte Quelle: "ZUR GEGENWÄRTIGEN SITUTATION DES RELIGIONSUNTERRICHTES" in: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder: Zur Situation des Evangelischen Religionsunterrichtes in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin), Auszüge, 1992.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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