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„Statthalter des Reiches“ 1879 - 1918
Nach der Bildung des Reichslandes Elsass-Lothringen übte dort der deutsche Kaiser die Staatsgewalt aus.
Durch Reichsgesetz vom 4. Juli 1879 betreffend die Verwaltung Elsass-Lothringens konnte der Kaiser die landesherrlichen Befugnisse auf einen Statthalter übertragen und diesen ernennen und abberufen. Das ist auch geschehen.
Der Kaiserliche Statthalter residierte in Straßburg.
Reichsstatthalter 1933 - 1945
Reichsstatthalter gab es im Deutschen Reich von 1933 bis 1945 in der Zeit des Nationalsozialismus.Es handelt sich dabei um Beauftragte der Reichszentrale in der Region. Sie waren mit Überwachungs-, Eingriffs- und Leitungsfunktionen beauftragt.
Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933
Befugnisse
Die neu eingesetzten Reichsstatthalter hatten die Aufgabe, für die Beobachtung der vom Reichskanzler Adolf Hitler aufgestellten Richtlinien der Politik zu sorgen. Ihnen standen im wesentlichen die folgenden Befugnisse zu:
Seit dem 27. November 1934 wurden ferner „bis zur Durchführung der Neugliederung des Reiches“ in Preußen die Oberpräsidenten für den Bereich ihrer Provinzen zu ständigen Vertretern der Reichsregierung ernannt. Sie hatten die Befugnis, sich von sämtlichen Reichs- und Landesbehörden in ihrem Bereich unterrichten zu lassen und „sie auf die maßgebenden Gesichtspunkte und die danach erforderlichen Maßnahmen aufmerksam zu machen“. Ferner durften sie bei Gefahr im Verzug einstweilige Anordnungen treffen.
Sie hatten ebenso wie die preußischen Oberpräsidenten die Befugnis, sich von sämtlichen Reichs- und Landesbehörden in ihrem Bereich unterrichten zu lassen und „sie auf die maßgebenden Gesichtspunkte und die danach erforderlichen Maßnahmen aufmerksam zu machen“. Ferner durften sie bei Gefahr im Verzug einstweilige Anordnungen treffen.
Darüber hinaus konnte der Reichsstatthalter auch mit der Führung einer Landesregierung beauftragt werden.
Hinsichtlich der Bezirke der Reichsstatthalter trat keine Änderung ein.
Die Behördenbezeichnung änderte sich im Laufe der nächten Jahre wie folgt:
Er war gleichzeitig in Personalunion Gauleiter des gleichnamigen (Partei-) Gaues der NSDAP.
Außerpreußische Länder (ohne Saarland)
Für jedes größere außerpreußische Land war ein Reichsstatthalter bestimmt. Für Länder unter 2 Millionen Einwohner gab es gemeinsame Bezirke mit anderen Ländern.Reichsstatthaltergesetz vom 30. Januar 1935
Nunmehr wurden alle Reichsstatthalter für ihren Bezirk zu ständigen Vertretern der Reichsregierung und hatten die Aufgabe, „für die Beobachtung der vom Führer und Reichskanzler aufgestelleten Richtlinien der Politik zu sorgen“.Saarland/„Westmark“
Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes war nach der Rückgliederung des Saargebietes ab 1. März 1935 der Name der dort neu errichteten Verwaltungsbehörde in Saarbrücken. Der Reichskommissar hatte als ständiger Vertreter der Reichsregierung im Saarland die Aufgabe, für die Beobachtung der vom Führer und Reichskanzler aufgestellten Richtlinien der Politik zu sorgen.Reichsgaue
In den neuen Reichsgauen (Sudetenland, Danzig-Westpreußen, Wartheland, Alpen-Donau-Reichsgaue) leitete der Reichstatthalter selbst die Verwaltung.Außerpreußische Reichsstatthalter-Bezirke von 1933
Einzelne Reichsstatthalter
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