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Man unterschied die über 300 geistliche und weltliche Reichsstände.
Geistliche Reichsstände waren:
Die Reichsstände waren dem Kaiser reichssteuerpflichtig und mussten dem Reichsheer Truppenkontingente zur Verfügung stellen. Im Gegenzug konnten sie im Reichstag über die Erklärung von Kriegen mitbestimmen, den Abschluss von Friedensverträgen und die Errichtung von Reichsfürstentümern. Zudem hatten sie Mitbestimmungsrecht bezüglich der Steuergesetzgebung und des Heerwesens.
Die Kurfürsten, Fürsten und Bischöfe führten jeweils jeder für sich eine eigene Stimme, so genannte Virlisstimmen (von lat. Vir, Viris "Mann"). Die Grafen waren in Kollegien (rheinische, schwäbische und fränkische Grafenbank) zusammengeschlossen, die jeweils nur eine gemeinsame (Kuriatsstimmen) Stimme hatten.
Siehe auch: Stände
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