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Regularkanoniker

Als Regularkanoniker bezeichnet man die Mitglieder einer Stiftskirche, die nach einer Ordensregel (zumeist nach der Regel des Hl. Augustinus von Hippo) leben und die Ordensgelübde abgelegt haben. Sie unterscheiden sich von Säkularkanonikern, die ebenfalls Chorherren, aber ohne Gelübde, sind.

Unter die Regularkanoniker zählen heute u. a.:

Siehe auch:

Kanoniker
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