Regentschaft bezeichnet die Herrschaft eines Regenten. Dieser übernimmt meist als Regierungsverweser eines Monarchen die Regierung. Dies trifft insbesondere bei Minderjährigkeit eines Monarchen, schwerer Krankheit, insbesondere Geisteskrankheit oder Gefangenschaft des Monarchen zu. Regent wird meist der nach der Primogeniturordnung nächstberufene regierungsfähige Agnat. Alternativ kommt auch ein Regentschaftsrat in Frage.
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