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Rechtspolitik

Mit Rechtspolitik ist der Politikbereich gemeint, der sich um die Gestaltung und der Gesetzestexte (in Deutschland zum Beispiel des Strafgesetzbuches und des bürgerlichen Gesetzbuches) kümmert. Dazu müssen Entwürfe für neue Gesetzestexte bzw. für die Veränderung von bestehenden Texten verfasst werden, die anschließend von der Legislative beschlossen werden.

In Deutschland wird die Rechtspolitik vom Bundesministerium der Justiz ausgeführt.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.