Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste


Rechtsgeschichte

Die Rechtsgeschichte widmet sich der Erforschung und systematischen Erfassung der Rechtsordnungen der verschiedenen Länder und Zeiten.

Im Mittelpunkt rechtsgeschichtlicher Betrachtungen steht traditionell das Römische Recht, da es auf Grund seiner Rezeption in den späteren europäischen (und indirekt auch außereuropäischen) Rechtsordnungen bis heute fortwirkt. Daneben sind aber auch andere antike Rechte (babylonisches, ägyptisches, griechisches Recht) und die regional sehr zersplitterten mittelalterlichen Rechte Gegenstand der Forschung. Von besonderem Interesse ist hier das englische Common Law, das wegen seiner immer noch aktuellen Bedeutung für die Länder des angelsächsischen Rechtskreises aber in Deutschland nicht als Gegenstand rechtsgeschichtlicher, sondern eher rechtsvergleichender Forschung gilt.

In der kontinentalen europäischen Rechtsgeschichte lassen sich folgende Epochen unterscheiden:

Inhalt
1 Antike
2 Gemeines Recht
3 Zeit der Kodifikationen
4
5

Antike

Griechisches Recht

Solon

Römisches Recht

Corpus iuris civilis Institutionen Codex Iustinianus

Gemeines Recht

Reichskammergericht Pandektenwissenschaft Rezeption des Römischen Rechts

Zeit der Kodifikationen

(österreichisches) ABGB

Code Civil

BGB

Deutsches Reich

Reichsgericht

Jurisprudenz und Justiz im Dritten Reich

Nachkriegsdeutschland

Bundesgerichtshof

I. Römisches Recht / Römische Rechtsgeschichte

II. Deutsche Rechtsgeschichte

III. Privatrechtsgeschichte der Neuzeit

IV. Allgemeine Einführung


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.