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Die Rechtsanwaltskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Einzelheiten ihrer Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Sie werden durch einen ehrenamtlichen Vorstand, den die Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer aus ihrer Mitte wählen, geleitet. Die einzelnen Rechtsanwaltskammern sind in der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen.
Rechtshinweis
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