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Der Grundgedanke besteht gemäß § 1 des Genossenschaftsgesetzes in der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichem Geschäftsbetriebs.
Die Mitglieder leisten dazu in die Genossenschaft einen Geschäftsanteil. Alle Mitglieder haben unabhängig von der Höhe der Einlage gleiches Stimmrecht in der jährlich stattfindenden Generalversammlung.
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