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Prozessstandschaft

Unter Prozessstandschaft im rechtlichen Sinne versteht man die Befugnis, im eigenen Namen einen Prozess über ein fremdes Recht zu führen. Im deutschen Zivilrecht wird unterschieden zwischen gesetzlicher und gewillkürter Prozessstandschaft:

Eine besondere Bedeutung hat dies im deutschen Verfassungsrecht bei Verfahren vor dem BVerfG. Dort kann z. B. eine Fraktion oder ein Bundestags-Abgeordneter Rechte des Bundestags im Wege der Prozessstandschaft bei einem Organstreitverfahren für sich geltend machen.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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