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1. Die Umwandlung einer öffentlichen Einrichtung in ein Unternehmen mit privater Rechtsform (Beispiel: Deutsche Bundesbahn -> Deutsche Bahn AG)
2. Der Verkauf von Anteilen der Öffentlichen Hand an einem privatrechtlichen Unternehmen, meist über die Börse (Beispiel: Der Freistaat Bayern verkauft seine Anteile an der VIAG)
3. Übertragung von Aufgaben, die bisher von staatlichen Einrichtungen erfüllt wurden, auf private Unternehmen (Beispiel: Bau und Betrieb einer Autobahn)
Im Sprachgebrauch wird häufig nicht sauber zwischen diesen unterschiedlichen Bedeutungen des Begriffes "Privatisierung" unterschieden. Zur Verwirrung trägt auch bei, dass in der Praxis oft zwei der drei unterschiedlichen Sachverhalte kombiniert auftreten (Beispiele: Umwandlung und Aufteilung der Deutschen Bundespost in drei AG's und Verkauf von Telekom-Aktien, Verkauf der Bundesdruckerei an ein privates Unternehmen).
Privatisierung in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland wurden nach der Wiedervereinigung mehrere große Einrichtungen des Bundeses in private Eigentumsformen umgewandelt:
Es gibt auch eine Privatisierung Öffentlicher Räume. D.h. von Fußgängerzonen usw.. Darunter versteht man das Öffentlicher Raum in die Verantwortung von privaten Firmen und Sicherheitsdiensten gegeben wird, die dann darüber bestimmen, wer sich in diesem Raum aufhalten darf. Hier gilt dann das Hausrecht des Eigentümers.
Siehe auch: Neoliberalismus, Public Private Partnership, Cross-Border-Leasing, Verstaatlichung
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