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Es wird unterschieden zwischen Polyandrie (Vielmännerei - eine Frau, mehrere Männer) und Polygynie (Vielweiberei - ein Mann, mehrere Frauen) sowie der so genannten Gruppenehe und anderen Eheformen, bei denen mehrere Frauen und mehrere Männer beteiligt sind.
In Deutschland ist die eheliche Polygamie unter Umständen schützenswert. So entschied das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz am 12. März 2004 unter dem Aktenzeichen 10 A 11717/03. OVG, dass die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigshafen der Zweitfrau eines Irakers, der seit 1996 in der Bundesrepublik lebt, eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen hatte, da die Ehe der Zweitfrau wie die der Erstfrau rechtsgültig anerkannt wurde.
1922 gestand eine Britin aus Sheffield mit 61 Männern verheiratet zu sein. Dies ist bisher die höchste bekannte Anzahl von Ehen.
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