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Der Aufgabenbereich der Polizei DBT umfasst die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere von Gefahren für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und seiner Organe und Gremien sowie für alle anwesenden Personen im Parlamentsbereich, und die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Die Aufgaben werden im Rahmen des polizeilichen Einzeldienstes durch Posten- sowie Fuß- und Motorrad-Streifen durchgeführt. Polizeibeamte des Bundes und der Länder können sich für die Polizei DBT bewerben, sie bildet nicht selbst aus. Die Polizeibeamten des Bundestages sind gemäß § 1 (2) Bundespolizeibeamtengesetz Polizeivollzugsbeamte des Bundes. Die Amtsbezeichnungen tragen den Zusatz "beim Deutschen Bundestag". Die Polizeibeamten beim Deutschen Bundestag versehen ihren Dienst in Zivilkleidung.
Detaillierte Informationen zum historischen Hintergrund, den rechtlichen Grundlagen und den genauen Aufgaben der Polizei DBT liefert die www.bundestag.de/parlament/verwalt/polizei/offizielle Webseite.
www.bundestag.de/parlament/verwalt/polizei/ Polizei beim Deutschen Bundestag
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