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Politische Institutionen
Das politische Leben in Frankreich ist durch die Verfassung der V. Republik geprägt.
Nach Artikel 2 der Verfassung ist Frankreich eine unteilbare, weltliche (religionsneutrale), demokratische und soziale Republik.
Das Staatsoberhaupt ist der direkt vom Volk auf 5 Jahre (seit 2002, davor auf 7 Jahre) gewählte Präsident. Er ernennt den Premierminister und auf seinen Vorschlag die Regierung. Er ist Vorsitzender des Ministerrats und anderen wichtigen Gremien und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er hat das Recht, eine Volksabstimmung zu initiieren und die Nationalversammlung aufzulösen; allerdings darf die Nationalversammlung höchstens einmal innerhalb eines Jahres aufgelöst werden. Bei Staatsnotstand hat er die umfassende Alleinentscheidung, wobei die Nationalversammlung dann direkt zusammen kommt und während des Notstandes nicht aufgelöst werden darf. Das Parlament besteht aus der Nationalversammlung (Assemblée Nationale) und dem Senat.
Die Exekutive
Das politische System Frankreichs ist durch eine doppelköpfige Exekutive gekennzeichnet. Die Machtbereiche werden zwischen dem Präsidenten der Republik und der Regierung aufgeteilt.
Der Legislative gegenüber, ist die Exekutive auf allen Ebenen gestärkt. Die Regierung bestimmt die Tagesordnung des Parlaments. Alle Bereiche, in denen das Parlament eine gesetzgebende Initiative ergreifen kann, sind in der Verfassung sehr genau aufgezählt. Alle anderen Fragen kann die Regierung ohne Teilnahme des Parlaments lösen. Andererseits ist die Regierung auf eine Zusammenarbeit mit dem Parlament angewiesen. Aus diesem Grund ernennt der Präsident einen Premierminister nur aus den Reihen der parlamentarischen Mehrheit. Das ist die einzige Bedingung, die die Auswahl des Regierungschefs durch den Präsidenten beschränkt, da der Premierminister durch ein absolutes Misstrauensvotum vom Parlament gestürzt werden kann. Wenn die parlamentarische Mehrheit und der Präsident der Republik zu unterschiedlichen politischen Lagern gehören, ist der Präsident sogar gezwungen, den Premierminister aus einer politisch gegnerischen Partei auszuwählen. Diese Situation bezeichnet man als "Cohabitation".
Parlament
Die Gesetzgebung in Frankreich ist durch das Parlament gewährleistet. Seit 1875 besteht das Parlament aus zwei Kammern:
Das Parlament kontrolliert die Regierung, erarbeitet Gesetze und verabschiedet sie. Die zwei Kammern sind jedoch nicht gleichberechtigt. Bei Uneinigkeit zwischen den Kammern entscheidet die Nationalversammlung.
Judikative
Die Hauptaufgabe der französischen Judikative ist in der Verfassung definiert. Die Justiz ist, gemäß Artikel 66, eine «Hütern der persönlichen Freiheit».
Die Justiz in Frankreich besteht aus zwei grundsätzlich unterschiedlichen Bereichen:
Linke: Die Kommunistische Partei Frankreichs • Die Sozialistische Partei • Parti Radical Socialiste • Mouvement des Citoyens
Rechte: Union pour la démocratie française • UMP • Force démocrate • Démocratie libérale • Die Radikalsozialistische Partei • RPR (Rassemblement pour la République) • Das Centre national des indépendants et paysans • Mouvement pour la France
Extreme Rechte: Front national • Mouvement national républicain
Andere:
Génération Ecologie
• Les Verts
• Chasse, Pêche, Nature et Traditions
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |