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Politische Straftat

Zu den politischen Straftaten zählt man im deutschen Strafrecht zwei Kategorien von Straftaten:

Inhalt
1 originäre rein politische Straftaten
2 sonstige politisch motivierte Kriminalität (PMK)
3 Häufigkeit in Deutschland
4 Strafverfolgung in Deutschland

originäre rein politische Straftaten

Das sind Straftaten, die nur den Zweck haben den deutschen Staat als solchen anzugreifen und evtl. in seinem Bestand zu gefährden.

Das sind in der Regel:

sonstige politisch motivierte Kriminalität (PMK)

Darüberhinaus gibt es Straftaten, die erst durch die Gesinnung und Motivation des Straftäters zu politischen Straftaten mutieren. Das sind vor allem:

Die Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder (IMK) hat folgende Definition gefasst:

"Als politisch motiviert gilt eine Tat insbesondere dann, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet.":

In der Regel also vor allem Straftaten mit rechts- oder linksextremistische oder fremdenfeindlicher Motivation.

Häufigkeit in Deutschland

Für das Jahr 2002 wurden vom BKA 21.690 (2001: 26.520) politisch motivierte Straftaten registriert.

Davon wurden (Quelle: www.verfassungsschutz.de/news/vsb2002.pdf VS-Bericht 2002, Seite 30 ff.)

Strafverfolgung in Deutschland

Während in der Zeit des Dritten Reiches die Strafverfolgung die politischen Straftaten ab 1934 durch ein Sondergericht (Volksgerichtshof) übernommen wurde und der Kreis der politischen Straftaten ins Uferlose erweitert wurde, obliegt im heutigen Deutschland die Strafverfolgung der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Für die originären politischen Straftaten (Staatsschutz, Terrorismus, s.o., dejure.org/gesetze/GVG/120.html § 120 GVG) ist das jeweilige Oberlandesgericht in erster Instanz zuständig, ansonsten entweder das Landgericht oder das Amtsgericht.

Die Polizei der Länder (und der Bund) haben jeweils eigene Staatsschutz-Abteilungen, die die Aufklärung der politischen Straftaten übernehmen. Unterstützend sammeln und verarbeitendie jeweiligen Verfassungsschutzämter der Länder und des Bundes im Vorfeld Informationen über die möglichen Tätergruppen.

Siehe dazu: Rechtsextremismus, Linksextremismus, Strafrecht, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antifa, Verfassungsschutz, Staatsschutz, FDGO, Terrorismus
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.