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Sie ist die Staatsform, in der der Anteil an der Herrschaft nach dem Besitz geregelt ist.
Von der tradierten Aristokratie unterscheidet sie sich demnach dadurch, dass der Maßstab der politischen Macht durch das Vermögen und nicht durch die Vornehmheit der Geburt bestimmt wird.
Die Plutokratie lässt sich vergleichen mit dem Zensuswahlrecht von 1791 in Frankreich oder dem Dreiklassenwahlrecht in Preußen.
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