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Aus dem Recht der kommunalen Planungshoheit folgen weiter Informationsrechte, Anhörungsrechte und Beteiligungsrechte der Gemeinden bei übergeordneten Fachplanungen. Beispielsweise ist eine Gemeinde bei Bau einer Bundesautobahn, die über ihr Gebiet verläuft, zwingend zu beteiligen und die gemeindlichen Interessen in der Fachplanung zwingend zu berücksichtigen. Auch haben die Raumordnungspläne der Länder die kommunale Bauleitplanung zu berücksichtigen (Gegenstromprinzip)
siehe auch
Kommunalrecht, kommunale Selbstverwaltung
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