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Personenstandsbuch

Ein Personenstandsbuch ist ein beim Standesamt geführtes Register des Personenstandes, in dem die Geburten, Heiraten und Sterbefälle einer Gemeinde bzw. einer Stadt registriert werden. Eine Auskunft aus dem Personenstandsbuch kann z.B. durch die Erteilung einer Personenstandsurkunde erfolgen.

Die Einsichtnahme und Auskünfte aus den Personenstandsbüchern regelt bundesrecht.juris.de/bundesrecht/persstdg/__61.html § 61 PStG.


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