Personenkennzahl
Die Personenkennzahl (PKZ) wurde in der ehemaligen DDR am 1. Januar 1970 eingeführt. Damit verbunden war die Errichtung der Zentralen Personendatenbank ab 1972 in Berlin-Biesdorf. Aufgabe der ab 1984 voll funktionsfähigen Datenbank war es, Personendaten des Zentralen Büro für Personenangelegenheiten zu sammeln und zu speichern.
Ab 1970 geborenen wurde die Personenkennzahl bei einem Eintrag in das Melderegister zugeteilt, älteren Personen per Postkarte zugeschickt. In vielen Verwaltungen wurde die PKZ als Schlüssel für persönliche Daten wie Krankendaten oder Stasi-Tätigkeit benutzt. So lautete etwa die PKZ Erich Mielkes 281207430153.
Aufbau
Die zwölfstellige Personenkennzahl ist wie folgt aufgebaut:
Erklärung:
- TT: Geburtstag
- MM: Geburtsmonat
- JJ: Geburtsjahr (zweistellig)
- G: Jahrhundert der Geburt und Geschlecht
- 2: männlich, vor 1900 geboren
- 3: weiblich, vor 1900 geboren
- 4: männlich nach 1900 geboren
- 5: weiblich, nach 1900 geboren
- MMM: Schlüsselnummer des eintragenden Melderegisters, bei vor 1970 geborenen wurde die Schlüsselnummer der Meldestelle des Wohnorts verwendet
- N: Fortlaufende Nummer während des Geburtstages
- P: Prüfziffer zur Kontrolle
- pruefziffernberechnung.de/P/PKZ.shtml Prüfziffer berechnen
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