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Personengesellschaft

Personengesellschaften sind nach deutschem und österreichischem Recht Zusammenschlüsse mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. Die Personengesellschaften sind keine juristischen Personen, sie haben nur eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit. Es gibt keine Formvorschriften bei der Gründung und kein Mindestkapital.

Zu den verschiedenen Personengesellschaften des deutschen Rechts zählen

  1. die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR),
  2. die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
  3. die Kommanditgesellschaft (KG) und
  4. die Partnerschaftsgesellschaft (Freie Berufe).

Daneben existieren Zu den Personengesellschaften des österreichischen Rechts zählen
  1. die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GesBR),
  2. die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
  3. die Kommanditgesellschaft (KG)
  4. die Offene Erwerbsgesellschaft (OEG) und
  5. die Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG).

Daneben existiert Der Gegenbegriff innerhalb der Gesellschaftsformen sind die sog. Kapitalgesellschaften.

Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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