Personalverwaltung bezeichnet die administrativen, routinemäßigen Aufgaben des Personalbereichs ( im Gegensatz zur Personalpolitik). Dazu gehören unter anderem:
Anlegen und Führen von Personalakten
Arbeiten bei der Einstellung und Einführung neuer Mitarbeiter sowie beim Ausscheiden von Mitarbeitern
Bearbeitung von Arbeits-, Urlaubs- und Fehlzeiten der Mitarbeiter
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