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Personalakte

Eine Personalakte ist die Sammlung der für das Arbeitsverhältnis relevanten Unterlagen über einen Mitarbeiter (oder eine Mitarbeiterin) im Unternehmen. Ihr Inhalt wird durch arbeitsrechtliche Vorschriften bestimmt. Der Mitarbeiter (Arbeitnehmer, Beamter) hat das Recht, die Personalakte einzusehen. Personalakten sind strikt vertraulich zu behandeln.

siehe auch: Arbeitsrecht
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