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Ausbildung
Die Ausbildung zum Patentanwalt ist in Deutschland durch die Patentanwaltsordnung (PAO) und die Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsordnung geregelt. Voraussetzung für die Ausbildung zum Patentanwalt ist danach zunächst ein erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums in einem technischen Fach (z.B. Elektrotechnik, Physik oder Chemie). Darüber hinaus muss ein Patentanwaltsbewerber vor Beginn der Patentanwaltsausbildung eine einjährige berufliche Tätigkeit nachweisen, um praktische technische Berufserfahrung zu sammeln. Die Patentanwaltsausbildung beginn dann mit einem 26-monatigen Praktikum bei einem Patentanwalt oder einem Patentassessor, gefolgt von einem 10-monatigen Ausbildungsabschnitt beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Bundespatentgericht in München. Während der Patentanwaltsausbildung muss der Patentanwaltsbewerber an der Fernuniversität Hagen ein Fernstudium absolvieren, um die erforderlichen juristischen Kenntnisse zu erwerben. Am Schluss der Ausbildung dann die Patentanwaltsprüfung.
Es gibt eine Weiterbildung zum European Patent Attorney.
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