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Antragsberechtigt sind demzufolge auch nur bestimmte Verfassungsorgane:
Bisherige Verbote
Auch wenn es mehrere entsprechende Eröffnungsanträge gegeben hat, sind bisher erst zwei Parteienverbote ausgesprochen wurden, gegen die Sozialistische Reichspartei (SRP), eine Nachfolgeorganisation der NSDAP und die KPD. Alle anderen bisherigen Verfahren sind entweder an der fehlenden Nachweisbarkeit der Verfassungsfeindlichkeit der angeklagten Parteien oder ermittlungs- und verfahrenstechnischen Fehlern (im Falle der NPD) gescheitert.
Rechtshinweis
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |