Parteisatzung
Politische Parteien legen die Grundstruktur ihrer inneren Ordnung in Satzungen, oft auch Statut genannt, nieder. Deutsche Parteien sind dazu nach § 6 des Parteiengesetzes verpflichtet.
Kernpunkte der Satzung sind in der Regel:
- Namen, Kurzbezeichnung, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei
- Aufnahme von Mitgliedern und deren Rechte und Pflichten
- Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder
- Beschlussfassungsvorschriften
- Aufbau der Parteiorgane und Unterorganisationen
- Finanzierungsvorschriften
www.bundestag.de/gesetze/pg/ Gesetz über die politischen Parteien (Deutschland)
Beispiele:
- spd.de/servlet/PB/menu/1009927/index.html Organisationsstatut der SPD
- csu.de/home/Display/Partei/Satzung/Satzung Satzung der CSU
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