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In stärkerem Maße als durch das Parteiprogramm wird eine Partei vom Wähler über ihre Repräsentanten und ihre aktuelle Politik identifiziert und wählbar. Die Repräsentanten einer Partei sind jedoch gehalten, sich am Parteiprogramm zu orientieren und die Inhalte des Parteiprogramms über ihre Handlungen und Aussagen zu transportieren. Starke Abweichungen von den Inhalten des Parteiprogramms können als Indiz für parteischädigendes Verhalten in einem Parteiordnungsverfahren angeführt werden.
Das Parteiprogramm wird zum Teil auch "Grundsatzprogramm" genannt und unterscheidet sich von Satzungen, Ordnungen und Organisationsstatuten. Es wird vom Parteitag beschlossen.
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