Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste


Parteiloser

Als Parteiloser gilt, wer ein politisches Amt ausübt bzw. anstrebt, aber keiner politischen Partei angehört.

Parteilosen werden meist geringere Chancen eingeräumt als Parteimitgliedern. In der Kommunalpolitik gibt es jedoch erfolgreiche Parteilose.

Siehe auch: Direktkandidatur
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.