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Parlamentär

Ein Parlamentär ist ein Unterhändler zwischen Krieg führenden Parteien. Der Status eines Parlamentärs ist unter anderem in der Haager Landkriegsordnung geregelt. Danach genießt der Parlamentär völkerrechtlich Unverletztlichkeit.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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