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Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums

Die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums ist einer der ersten internationalen Veträge auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes. Sie wurde am 20. März 1883 geschlossen und zuletzt am 14. Juli 1967 verändert.

Basisdaten
Kurztitel: Pariser Verbandsübereinkunft
Voller Titel: Pariser Verbandsübereinkunft
zum Schutz des gewerblichen Eigentums
Typ: Völkerrechtlicher Vertrag
Rechtsmaterie: Völkerrecht / Gewerblicher Rechtsschutz
Gültigkeitsbereich: Vertragsstaaten
Vertragsstaaten: ?
Abkürzung: PVÜ
Inkrafttreten: 20. März 1883 (RGBl. 1883, S. ??)
Aktuelle Fassung: 22. Juli 2004 (BGBl. II 1984, S. 799)

Unter anderem sind darin einheitliche Regeln für Patente und Handelsmarken vereinbart.

Zum Beispiel wurde vereinbart, dass in keinem der Verbandsländer der Gebrauch patentierter Einrichtungen an Bord von Schiffen in bestimmten Fällen als Eingriff in die Rechte des Patentinhabers angesehen wird.

Siehe auch


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.